Hygienekonzept und Maskenpflicht
Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir als Geschäftsinhaber und Ladenverantwortlicher folgende Pflichten umzusetzen:
- Mund- und Nasenschutzpflicht während des Aufenthaltes im Geschäft
- Pro Kunde müssen wir 20qm Geschäftsfläche zur Verfügung stellen
Aufgrund dieser Pflichten gelten bis auf weiteres folgenden Regeln:
- Tageskarten werden an der Ladentür ausgegeben.
- Wer keinen eigenen Mundschutz trägt, bekommt einen Einwegmundschutz für Euro 2,50 zur Verfügung gestellt oder kann den Laden nicht betreten.
- In den Räumen ist ein Abstand von mindestens 1,5m zum nächsten Kunden zu halten.
- Die am Boden angebrachten Markierungen sind einzuhalten.
- Es werden maximal 6 Kunden gleichzeitig in die Geschäftsräume gelassen.
- Wir bitten Personen, die ausschließlich zur Begleitung anwesend sind, die Räume nur zu betreten solange keine wartenden Kunden anwesend sind.