Hygienekonzept und Maskenpflicht

Hygienekonzept und Maskenpflicht

Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir als Geschäftsinhaber und Ladenverantwortlicher folgende Pflichten umzusetzen:
 

  1. Mund- und Nasenschutzpflicht während des Aufenthaltes im Geschäft
  2. Pro Kunde müssen wir 20qm Geschäftsfläche zur Verfügung stellen

 
 
Aufgrund dieser Pflichten gelten bis auf weiteres folgenden Regeln:
 

  1. Tageskarten werden an der Ladentür ausgegeben.
  2. Wer keinen eigenen Mundschutz trägt, bekommt einen Einwegmundschutz für Euro 2,50 zur Verfügung gestellt oder kann den Laden nicht betreten.
  3. In den Räumen ist ein Abstand von mindestens 1,5m zum nächsten Kunden zu halten.
  4. Die am Boden angebrachten Markierungen sind einzuhalten.
  5. Es werden maximal 6 Kunden gleichzeitig in die Geschäftsräume gelassen.
  6. Wir bitten Personen, die ausschließlich zur Begleitung anwesend sind, die Räume nur zu betreten solange keine wartenden Kunden anwesend sind.

Um eure Wartezeiten zu verkürzen, habt ihr die Möglichkeit uns eine Einkaufsliste zu geben bzw. vorab über unseren Online-Shop zu bestellen und die Bestellungen gegen Bezahlung abzuholen.