Altwasser Amper bei Zolling

Altwasser Amper Zolling

Das Altwasser Amper Zolling, eingebettet in die idyllische Landschaft des oberbayerischen Landkreises Freising, ist ein sehr interessantes Gewässer für Angler! Ansitzangler sowie Spinnfischer finden an diesem Gewässer eine kurzweilige Fischerei.

Kartenpreis: €20,- + € 5 Kartenpfand = € 25,-

Die Karten sind nur im Ladengeschäft erhältlich. Kein Versand - keine Onlinekarten!

Lage und Zugänglichkeit

Das Altwasser liegt nördlich der Fließstrecke der Amper bei Zolling und ist von München aus in ca. 30 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Die Zugänglichkeit ist gut, und es gibt Parkmöglichkeiten in der Nähe des Gewässers.

Beschaffenheit des Gewässers

Das Altwasser ist zweigeteilt: Der westliche Teil präsentiert sich flach und naturnah, perfekt für das Oberflächenfischen auf Raubfische oder das anglen auf Sicht der teilweise kapitalen Karpfen. Im östlichen Teil hingegen beträgt die mittlere Tiefe etwa 1,5 Meter und beherbergt neben großen Brachsen auch stattliche Karpfen und kapitale Hechte. Eine Vielzahl von Fischarten bevölkert das Altwasser, darunter Karpfen, Schleien, Aale, Hechte, Barsche, Welse und vereinzelt Zander. Diese reiche Artenvielfalt bietet Anglern eine abwechslungsreiche Herausforderung und die Chance auf beeindruckende Fangergebnisse.

Gewässerkarte Amper Zolling

Regeln und Vorschriften

Es gelten klare Regeln und Vorschriften für die Nutzung des Gewässers, darunter das Verbot der Befischung des Fließwassers "Amper Zolling". Schonmaße und Schonzeiten sind einzuhalten, und für bestimmte Fischarten wie Forellen und Karpfen gelten spezifische Ausnahmen. Die Entnahme ist waidgerecht durchzuführen, und für Waller besteht eine Entnahmepflicht.

Angelbestimmungen:

1. Die Fischereiberechtigung erstreckt sich nur auf das Altwasser Amper Zolling, wie auf

dem umseitigen Gewässerplan ersichtlich.

2. Das Fließwasser „Amper Zolling“ darf NICHT befischt werden!

3. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, Schonmaße und Schonzeiten

4. Ausnahmen: Die Forellen haben ein erhöhtes Schonmaß von 30 cm.

Karpfen dürfen von 35 cm – 50 cm entnommen werden.

5. Alle entnahmefähigen Fische sind waidgerecht zu entnehmen.

6. Für Waller besteht eine Entnahmepflicht!

7. Die Entnahme ist täglich auf 2 Gutfische*, gleich welcher Art, begrenzt. Alle anderen

Fische unterliegen keiner Fangbeschränkung.

8. Bei Entnahme eines Fisches ist dieser unmittelbar in die Fangliste, mittels

Kugelschreiber, einzutragen.

9. Nach Erreichen des Fanglimits ist die Fischerei einzustellen.

10. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen und der Müll ist zu entsorgen.

11. Die gewerbliche Nutzung, z.B. Durchführung von Kursen oder Guidings ist ohne eine

schriftliche Genehmigung untersagt.

12. Die Fangliste ist bei der Ausgabestelle innerhalb von 14 Tagen nach dem Angeltag

zurückzugeben.